Formulare & Informationen
Für Rentenbeziehende
Termine Renten- und Kapitalzahlungen
Termine 2025
03.01.2025
07.02.2025
07.03.2025
04.04.2025
02.05.2025
06.06.2025
04.07.2025
08.08.2025
05.09.2025
03.10.2025
07.11.2025
05.12.2025
Meldepflichten
Jede Rentnerin bzw. jeder Rentner ist verpflichtet umgehend schriftlich zu melden:
Jede Änderung der Wohn- und Zahladresse
Eine Kopie der Abmeldung in der Schweiz, wenn der Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben wird, bzw. eine Kopie der Anmeldung in der Schweiz, wenn der Wohnsitz wieder in die Schweiz verlegt wird.
Jede Änderung, welche den Leistungsanspruch beeinflussen kann, namentlich: Scheidung, Heirat, Todesfall der Ehegattin bzw. des Ehegatten, Todesfall der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners oder Todesfall der rentenberechtigten Kinder; Unterbrechung oder Ende der Ausbildung von Kindern, für die nach dem 18. Altersjahr noch Leistungen zugesprochen wurden;
Jede Revision der Eidg. Invalidenversicherung (Kopie des Entscheides der Eidg. IV zustellen);
Ansprüche und jede Revision auf Leistungen der Militärversicherung (MV), Leistungen der Unfallversicherung (UV) oder Leistungen von in- und ausländischen Sozialversicherungen oder Vorsorgeeinrichtungen, Renten und Taggelder der Eidg. AHV/IV (bitte Verfügungskopien beilegen);
Jedes Erwerbseinkommen von Personen, welche eine Invalidenrente beziehen. In diesem Fall hat die rentenberechtigte Person unaufgefordert eine Kopie der Lohnabrechnung bzw. des Lohnausweises zuzustellen.
Lebensbescheinigung
Es ist nicht angenehm, eine rentenbeziehende Person zu fragen, ob sie noch am Leben ist. Wir müssen aber aus Sorgfaltspflicht periodisch einen Lebensnachweis von Rentenbeziehenden einfordern, um so sicherzustellen, dass wir nur gerechtfertigt Renten ausbezahlen. Auch wenn diese Massnahme unangenehm ist und Aufwand verursacht: Sie dient letztlich dem Schutz aller Versicherten und Rentenbeziehenden.
Alle Personen, die eine Rente von Livica beziehen, haben deshalb regelmässig (Rentenbeziehende mit Wohnsitz im Ausland jährlich) eine amtlich beglaubigte Lebensbescheinigung beizubringen. Sie werden von uns zur gegebenen Zeit die notwendigen Unterlagen per Post erhalten.
Teuerungsausgleich auf Renten
Keine Rententeuerung im Jahr 2024
Bei der Schaffung des Vorsorgewerks Rentner wurden alle Renten ausfinanziert. Das Vorsorgewerk Rentner ist autark finanziert. Allfällige Rentenerhöhungen könnten nur durch Renditeüberschüsse oder aufgrund technischer Gewinne infolge eines gegenüber den technischen Grundlagen besseren Risikoverlaufs finanziert werden. Der für das Vorsorgewerk zuständige Stiftungsrat beschloss, keinen Teuerungsausgleich zu gewähren.
Die Vorsorgekommissionen der Arbeitgeber-Vorsorgewerke werden im Verlauf 2024, nach Vorliegen der definitiven Jahresabschlüsse 2023 und aufgrund der finanziellen Situation über einen allfälligen Teuerungsausgleich beschliessen.