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Freiwilliger Einkauf 2025
Zur Erhöhung des Altersguthabens und der versicherten Leistungen kann zwei Mal pro Jahr ein individueller Einkauf getätigt werden.
Der Antrag (Form E2) muss bis spätestens am Mittwoch, 10. Dezember 2025, 14.00 Uhr eingereicht werden. Danach werden keine Anträge mehr bearbeitet.
Nach erfolgter Prüfung des Antrages erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben. Bitte überweisen Sie keine Beträge ohne unsere ausdrückliche Genehmigung.
Die Einzahlung hat dann zwingend bis spätestens zum 17. Dezember 2025 zu erfolgen, damit die Einlage noch in diesem Jahr verbucht und für die Steuern 2025 berücksichtigt werden kann.


