VORSORGE AKTUELL
Finanzielle Situation
Der Stiftungsrat hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass sich die Finanzmärkte übers ganze Jahr 2012 hinweg zufriedenstellend entwickelt haben. Per Ende November 2012 erreichte die Vorsorge RUAG mit ihren Anlagen eine Rendite von geschätzten 6.7% und damit eine positive Entwicklung des Deckungsgrades. Lag dieser Ende 2011 mit 100.8% nur knapp im positiven Bereich, so erreichte er Ende November 2012 immerhin geschätzte 105.6%. Mit einer Verzinsung der Altersguthaben zum BVG-Mindestzinssatz von 1.5% kommt er auf etwa 104.7% zu liegen. Dadurch erhöht sich die Wertschwankungsreserve von rund CHF 12 Mio. zu Beginn des Jahres auf etwas über CHF 70 Mio. Die Risikofähigkeit der Vorsorge RUAG ist aber nach wie eingeschränkt.
Verzinsung 2012 und unterjähriger Zinssatz 2013
Der Zinssatz für das laufende Jahr wird am Jahresende festgelegt. Das hat den Vorteil, dass der Entscheid in Kenntnis der finanziellen Situation und der erzielten Rendite getroffen werden kann. Als Richtlinie gilt dabei die vom Stiftungsrat im Jahr 2008 erarbeitete Empfehlung, bei einem Deckungsgrad zwischen 100 und 105% die Altersguthaben zwischen 0% und dem BVG-Mindestzinssatz (2012 = 1.5%) zu verzinsen. Der Stiftungsrat hat an seiner letzten Sitzung eine Verzinsung der Altersguthaben 2012 mit dem BVG-Mindestzinssatzes von 1.5% beschlossen.
Für die unterjährigen Ereignisse wie Austritte und Pensionierungen des kommenden Jahres ist gleichwohl ein unterjähriger Zinssatz festzulegen. Dieser beträgt 1.0% für das Jahr 2013.
Koordinationsabzug ab 1.1.2013
Da die AHV/IV-Renten der wirtschaftlichen Entwicklung folgend per 1. Januar 2013 um 0.86% angepasst werden, wird auch derKoordinationsbetrag im selben Ausmass erhöht und zwar um CHF 210 von heute CHF 24'360 auf CHF 24'570 erhöht. Eine Angleichung ist zwar für die Vorsorge RUAG nicht zwingend, aber empfehlenswert. Der Stiftungsrat hat deshalb der Anpassung zugestimmt.
Für bisher versicherte Personen wird der versicherte Lohn deswegen nicht herabgesetzt. Er bleibt so lange auf dem erreichten Stand stehen, bis die volle Erhöhung des Koordinationsbetrages (+ 0.86% bzw. CHF 210) durch Lohnerhöhungen wettgemacht ist. Diese Regel garantiert den höheren versicherten Lohn, auch wenn die Lohnerhöhung tiefer ausfallen sollte als die Erhöhung des Koordinationsabzuges.