Livica Aktuell
Die Revision des IV-Gesetzes hat Auswirkung auf das Vorsorgereglement. Die Teilliquidation infolge Austritts der Dassault Aviation Business Services konnte abgeschlossen werden. Die Renten des Vorsorgewerks Rentner werden nicht der Teuerung angepasst.
Änderungen Vorsorgereglement per 1.1.2022
Der Bundesrat hat die
Weiterentwicklung der IV per 1.1.2022 in Kraft gesetzt. Sie sieht insbesondere
detailliertere Abstufungen der Invalidenrente vor. Das IV-Gesetz hat
entsprechende Auswirkungen auf das BVG. Folglich muss das Vorsorgereglement bezüglich
der Invalidität angepasst werden. Für Bezüger einer Invalidenrente, deren
Anspruch vor dem 1.1.2022 entstanden ist, gelten Übergangsbestimmungen.
Angepasst wird weiter die Regelung betreffend Teilpensionierung ab Alter 58. Wie bisher ist die Teilpensionierung ab Alter 58 möglich. Aufgehoben wird jedoch die Einschränkung, dass die Möglichkeit der Teilpensionierung mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters endet. Bisher galt bezüglich der freiwilligen Weiterversicherung nach Kündigung durch den Arbeitgeber, dass diese automatisch endet, wenn die Beiträge während mindestens zwei Monaten nicht bezahlt wurden.
Neu wird aufgrund einer aufsichtsrechtlichen Vorgabe der Automatismus aus dem Reglement gestrichen. Künftig erfolgt eine ausdrückliche Kündigung durch die Stiftung.
Teilliquidation Dassault Aviation Business
Services
Der Stiftungsrat hat zur
Kenntnis genommen, dass die Teilliquidation ohne Einsprachen abgeschlossen
werden konnte und somit in Rechtskraft erwachsen ist.
Keine Rententeuerung im Jahr 2022
Das Vorsorgewerk Rentner wurde
per 1.1.2020 gebildet. Rentenerhöhungen können nur durch Überschüsse des
Vorsorgewerks finanziert werden. Für eine allfällige Verteilung ist ein
längerer Beobachtungszeitraum notwendig. Deshalb wird im Jahr 2022 kein
Teuerungsausgleich auf den Renten gewährt.
Voranzeige
Unsere Büros sind vom 24.12.2021 bis und mit 2.1.2022
geschlossen.