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Versicherungstechnische Risiken  /  Risikodeckung  /  Deckungsgrad

Art der Risikodeckung, Rückversicherungen

Die Pensionskasse ist voll autonom. Sie trägt die versicherungstechnischen Risiken für Alter, Tod und Invalidität selbst, ebenso wie die Anlagerisiken auf den Vermögensanlagen.

Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat

2019TCHF 2018TCHF
Stand am 1.1. 835’124 832’792
Bildung    
Sparbeiträge Arbeitnehmer 36’073 33’369
Sparbeiträge Arbeitgeber 36’759 33’849
Subventionsbeiträge Stiftung 413 485
Eintrittsleistungen 43’206 35’904
Einkäufe Arbeitnehmer 3’525 3’413
Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen (vgl. 9.4.4) 18’844 0
Rückzahlungen WEF 423 436
Rückzahlungen Scheidung 363 182
Aktivierung Sparguthaben IV-Rentner 0 87
Verzinsung des Sparkapitals1 11’760 7’704
Brutto-Zunahme 151’366 115’429
Auflösung
Austrittsleistungen -67’235 -67’235
Vorbezüge WEF -1’012 -2’526
Vorbezüge Scheidung -920 -752
Übertrag Deckungskapital Altersrentner -24’313 -26’700
Übertrag Deckungskapital IV-Rentner -1’307 -2’569
Kapitalleistungen Alter -25’591 -10’954
Freigewordene Altersguthaben Todesfälle -766 -2’361
Brutto-Abnahme -121’143 -113’096
Veränderung 30’223 2’332

1 Der reglementarische Zinssatz für die Sparguthaben wird jährlich vom Stiftungsrat beschlossen. Der Zinssatz kann vom BVG-Mindestzinssatz abweichen, wobei die Verzinsung der BVG-Altersguthaben (Schattenrechnung) mit dem vom Bundesrat festgelegten Minimalzins sichergestellt bleibt (vgl. Abschnitt 5.3). Die Sparguthaben wurden im Berichtsjahr mit 1.5 % verzinst (Vorjahr 1 %).

Summe der Altersguthaben nach BVG

2019TCHF 2018TCHF
Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) 388’537 388’603
BVG-Mindestzinssatz, vom Bundesrat festgelegt 1.00 % 1.00 %

Entwicklung der reglementarischen Sparguthaben und der Altersguthaben nach BVG

Guthaben in CHF

  • Reglementarische Sparguthaben
  • Altersguthaben BVG

Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner

2019TCHF   2018TCHF
Stand am 1.1. 1’236’397   1’074’627
Bildung  
Übertrag aus Sparkapital 24’313 26’700
Zins -0.30  % / 0.10 % 3’746 1’088
Pensionierungsverluste Neurenten (vgl. 5.4.1) 6'647 1'983
Pensionierungsverluste Garantieleistung (vgl. 5.5.3, Ziff. 1) 1'185 3'260
Zuweisung aus Risikofonds 14’207 10’741
Bildung Deckungskapital 50’096 43’772
Auflösung
Altersrenten -50’764 -50’095
Freiwillige AHV-Überbrückungsrenten -113 -278
Scheidungsrenten -9 -7
Ehegattenrenten -3’621 -3’354
Pensioniertenkinderrenten -71 -79
Waisenrenten -103 -112
Invalidenrenten -1’420 -1’270
Invalidenkinderrenten -41 -37
Kapitalabfindungen -14 -94
Teuerungszulagen 0 0
Auflösung Deckungskapital -56’156 -55’326
Veränderung -6’059 -11’554
Erhöhung der Barwerte infolge Änderung der technischen Grundlagen 69’408 166’948
Anpassung an versicherungstechnisches Deckungskapital 1’114 6’376
Barwerte 2019 2019 2018
Grundlagen BVG 2015 BVG 2015 BVG 2015
Tafel Generationen Generationen Generationen
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) -0.30 % 0.10 % 0.10 %
2019TCHF 2019TCHF 2018TCHF
Vorsorgekapital Altersrenten 1’135’968 1’079’490 1’092’161
Vorsorgekapital Scheidungsrenten 231 218 225
Vorsorgekapital AHV-Überbrückungsrenten 339 339 573
Vorsorgekapital freiwillige AHV-Überbrückungsrenten 49 49 163
Vorsorgekapital Invalidenrenten 45’586 41’587 34’355
Vorsorgekapital IV-Überbrückungsrenten 75 74 92
Laufende Ehegattenrenten 91’819 86’120 84’843
Laufende Kinder- und Waisenrenten 1’593 1’574 1’685
Pendente Invaliditätsfälle 25’200 22’000 22’300
Erhöhung der Barwerte infolge Änderung der technischen Grundlagen 69’408

Pensionierungsverluste

Die nach wie vor steigende Lebenserwartung sowie das weiterhin anhaltende tiefe Zinsumfeld führen bei jeder Neupensionierung zu einem technischen Verlust. Im Einzelfall entspricht der Verlust der Differenz zwischen dem persönlichen Altersguthaben und dem Barwert der Rentenleistung. Bei sinkenden Zinsen erhöht sich der Verlust.

Die nachstehende Tabelle weist die Kosten auf. Sie werden durch die Rendite finanziert, was den Deckungsgrad negativ belastet.

2019 2018
Grundlagen BVG 2015 BVG 2015
Tafel Generationen Generationen
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) 0.10 % 1.25 %
Anzahl Alterspensionierungen 56 58
2019TCHF 2018TCHF
Altersguthaben zur Finanzierung neuer Altersrenten 25’497 29’960
Versicherungstechnisch erforderliche Altersguthaben -32’144 -31’943
Pensionierungsverluste zulasten Stiftung -6’647 -1’983
Pensionierungsverluste in % der rentenbildenden Altersguthaben 26.1 % 6.6 %
Pensionierungsverluste in % des Vorsorgekapitals aktive Versicherte 0.8 % 0.2 %
Pensionierungsverluste in % des Anlagevermögens 0.3 % 0.1 %

Pro 1‘000 Rentenfranken eines Neurentners sind 26.1 % oder 261 Franken nicht durch Beiträge finanziert. Die seit dem 1.1.2017 gültigen Umwandlungssätze sind mit einem Zinssatz von 1.5 % berechnet. Sinkt der Bewertungszinssatz unter 1.5 % nehmen die Pensionierungsverluste zu. Umgekehrt verhält es sich bei steigenden Zinsen. Mit den aktuell gültigen Umwandlungssätzen sind die versprochenen reglementarischen Leistungen 26.1 % zu hoch.

Die Pensionierungsverluste von 6.647 Mio. Franken entsprechen 0.8 % aller Altersguthaben der aktiven Versicherten. Diese Kennzahl zeigt auf, wie gross die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten ist. Im Verhältnis zum Anlagevermögen betragen die Pensionierungsverluste 0.3 %. Demnach werden 0.3 % der erwirtschafteten Jahresrendite zur Deckung der Pensionierungsverluste verwendet.

56 neue Rentenbezüger haben die garantierte Altersrente (siehe Abschnitt 5.5.3, Ziffer 1) beansprucht. Die entstandenen Kosten der Garantieleistungen betragen 1.2 Mio. Franken und wurden der Rückstellung belastet.

Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rückstellungen

Zusammensetzung der technischen Rückstellungen

2019 2018  
Grundlagen BVG 2015 BVG 2015
Tafel Generationen Generationen
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) -0.30 % 0.10 %
2019TCHF 2018TCHF VeränderungTCHF
Rückstellung Garantieleistung Umwandlungssatz1 746 13’383 -12’637
Rückstellung Pensionierungsverluste2 19’649 17’396 2'253
Rückstellung AHV-Überbrückungsrente3 383 940 -557
Risikoschwankungsreserve4 20’000 26’000 -6’000
Beitragssubvention5 1’004 1’444 -440

15 siehe 5.5.3

Entwicklung der technischen Rückstellungen

AnfangsbestandTCHF VerwendungTCHF BildungTCHF AuflösungTCHF NeubewertungTCHF EndbestandTCHF
Rückstellung Garantieleistung Umwandlungssatz1 13'383 -1'185 0 -11'452 0 746
Rückstellung Pensionierungsverluste2 17’396 -6’647 8’900 0 0 19’649
Rückstellung AHV-Überbrückungsrente3 940 -202 0 -355 0 383
Risikoschwankungsreserve4 26’000 -6’015 15 0 0 20’000
Beitragssubvention5 1’444 -440 0 0 0 1’004

15 siehe 5.5.3

Erläuterung der technischen Rückstellungen

Die technischen Rückstellungen decken erkennbare Verpflichtungen, die sich nach Art. 44 BVV 2 negativ auf die finanzielle Lage auswirken. Sie werden unabhängig von der finanziellen Lage gebildet. Die Höhe der versicherungstechnisch notwendigen Rückstellungen wird vom Experten für berufliche Vorsorge ermittelt und gemäss Rückstellungsreglement gebildet bzw. aufgelöst. 

  1. Beim Altersrücktritt wird das vorhandene Altersguthaben mithilfe des Umwandlungssatzes in eine Rente umgerechnet. Der Umwandlungssatz wurde per 1.1.2017 gesenkt. Als Übergangsbestimmung wird für die Versicherten mit Jahrgang 1958 und älter, die seit dem 31.12.2015 ununterbrochen versichert sind, die frankenmässige Altersrente garantiert, welche diese Versicherten bei einer angenommenen Pensionierung auf den 31.12.2016 ab dem 1.1.2017 erhalten hätten. Die Höhe der Rückstellung entspricht den maximal noch möglichen Mehrkosten. Ein Differenzbetrag zu der per Bilanzstichtag neu berechneten Rückstellung wird zugunsten der Betriebsrechnung aufgelöst. Die im Jahr 2019 entstandenen Pensionierungsverluste betragen 1.2 Mio. Franken und wurden der Rückstellung belastet. Per 31.12.2019 beträgt die Rückstellung 746'000 Franken. 
  2. Sofern die reglementarischen Umwandlungssätze höher sind als die versicherungstechnischen Umwandlungssätze, entsteht bei einer Pensionierung mit Rentenbezug ein versicherungstechnischer Verlust. Die Rückstellung entspricht 6.5 % der Summe der per Bilanzstichtag erworbenen Altersguthaben der Versicherten, die am Bilanzstichtag das 58. Altersjahr vollendet haben. Per 31.12.2019 beträgt die Rückstellung 19.6 Mio. Franken.
  3. Per 1.1.2017 ist der durch den Arbeitgeber bezahlte Umlagebeitrag von 1 % für ergänzende Leistungen, insbesondere für AHV-Überbrückungsrenten, weggefallen. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine neuen AHV-Überbrückungsrenten durch die Stiftung mehr ausgerichtet. Als Übergangsbestimmung soll für Versicherte mit Jahrgang 1956 und älter, deren massgebender Jahreslohn nach Vollendung des 58. Altersjahres 80'000 Franken oder weniger betragen hat, die am 31.12.2016 geltende Reglementsbestimmung über die Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente durch die Stiftung weiterhin gelten. Als Rückstellung wird in der Bilanz jeweils derjenige Betrag zurückgestellt, mit welchem alle nach dem Bilanzstichtag zu finanzierenden AHV-Überbrückungsrenten abgedeckt wären, wenn die Versicherten im frühestmöglichen Zeitpunkt die AHV-Überbrückungsrente beanspruchen würden. Per 31.12.2019 beträgt die Rückstellung 383'000 Franken.
  4. Die Risikoschwankungsreserve dient zur Sicherstellung von Ansprüchen der Leistungsberechtigten. Bei schlechtem Schadenverlauf infolge Invalidität und Tod nimmt die Risikoschwankungsreserve ab, bei gutem Verlauf nimmt sie zu. Der Stiftungsrat stellt im Grundsatz sicher, dass die Risikobeiträge ausreichen, um die erwarteten Kosten der Versicherungsereignisse Invalidität und Tod zu decken. Der Maximalbetrag der Risikoschwankungsreserve beträgt 26 Mio. Franken und der Mindestbetrag 20 Mio. Franken.
  5. Für Versicherte mit Geburtsjahr 1959 und älter, die per 1.7.2001 von der Pensionskasse des Bundes in die Stiftung übergetreten sind (Übertrittsgeneration), wird eine Beitragssubvention von 2 % gewährt. Die Kosten für diese Übergangsbestimmung nehmen bei Austritten von Versicherten mit einer Beitragssubvention ab, bei Erhöhungen ihrer versicherten Löhne und bei einem späteren Altersrücktritt als angenommen nehmen sie zu. Insgesamt beträgt die Rückstellung 1 Mio. Franken für 244 Versicherte (Vorjahr 304 Versicherte).

Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen

2019 2018
Technische Grundlagen BVG 2015 BVG 2015
Tafel Generationen Generationen
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) -0.30 % 0.10 %

Im Vorjahr hat der Stiftungsrat beschlossen, erstmals die Rentenverpflichtungen anhand von risikolosen Zinssätzen zu bewerten. Als risikolose Zinssätze werden die fristenkongruenten Kassazinssätze von Obligationen der Eidgenossenschaft verwendet (Zinskurve der Schweizerischen Nationalbank gemäss Publikation unter www.snb.ch). Per 31.12.2019 entspricht dieses Verfahren einem fixen Bewertungszinssatz von -0.3 % (Vorjahr 0.1 %).

Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2

Der Deckungsgrad gibt Auskunft, ob die laufenden und die künftigen reglementarischen Verpflichtungen (Leistungen) durch das Vermögen (Aktiven) gedeckt sind. Dies ist der Fall, wenn der Deckungsgrad mindestens 100 % beträgt. Liegt der Deckungsgrad unter 100 %, so besteht eine Unterdeckung nach Art. 44 BVV 2. Bei der Feststellung der Unterdeckung ist die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke nicht in jedem Fall unmittelbar gefährdet.

2019TCHF 2018TCHF
Total Aktiven (Bilanzsumme) 2’372’469 2’160’199
Verbindlichkeiten -10’934 -6’393
Passive Rechnungsabgrenzung -1’146 -90
Nicht-technische Rückstellungen 0 0

Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens

Das letzte versicherungstechnische Gutachten wurde von Deprez Experten AG, Zürich, per 31.12.2017 erstellt. Schlussfolgerungen:  

  • Der Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 beträgt per 31.12.2017 103.3 % (letztes Gutachten per 31.12.2014 103.4 %).
  • Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve beträgt 339.9 Mio. Franken, der Zieldeckungsgrad 117 %. Verglichen mit dem Deckungsgrad von 103.3 % per 31.12.2017 besteht somit ein Reservedefizit in der Höhe von 13.7 % des Vorsorgekapitals inkl. technischer Rückstellungen oder 274.4 Mio. Franken.
  • Die Sanierungsfähigkeit kann im Quervergleich zu anderen Pensionskassen aufgrund der Bestandesstruktur als eher ungenügend bezeichnet werden.
  • Die laufende Finanzierung deckt die Altersgutschriften ab. Die Risikobeiträge decken aufgrund der gemachten Erfahrungen die Risikokosten aus den Versicherungsfällen Tod und Invalidität. Eine kleine Finanzierungslücke besteht beim Umwandlungssatz (Pensionierungsverluste).

Der Experte bestätigt, dass

  • die verwendeten versicherungstechnischen Grundlagen angemessen sind;
  • die Vorsorge RUAG per 31.12.2017 Sicherheit bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann (Art. 52e Abs. 1 Bst. a BVG);
  • die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (Art. 52e Abs. 1 Bst. b BVG);
  • die getroffenen Massnahmen zur Deckung der versicherungstechnischen Risiken ausreichend sind.

Das nächste versicherungstechnische Gutachten wird per 31.12.2020 erstellt. Das Ergebnis wird in der Jahresrechnung 2021 ausgewiesen.