Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage
Solidarhaftung und Bürgschaften
Die Stiftung geht keine Solidarhaftung ein und gewährt keine Bürgschaften.
Laufende Rechtsverfahren
Zurzeit ist ein Rechtsverfahren aus dem Vorjahr vor Bundesgericht mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern betreffend Quellensteuern hängig. Es hat keine negativen Auswirkungen auf künftige Ergebnisse.
Ökonomischer Deckungsgrad / risikotragender Deckungsgrad
Für eine effektive sowie ökonomische Beurteilung der finanziellen Situation der Kasse ist es sinnvoll, die Vorsorgeverpflichtungen anhand der aktuellen Zinskurve der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu bewerten. Neben dem versicherungstechnischen Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 (siehe Ziffer 5.7) werden auch ein ökonomischer Deckungsgrad sowie ein risikotragender Deckungsgrad berechnet.
Ökonomischer Deckungsgrad
Bei der Berechnung des ökonomischen Deckungsgrades werden sämtliche Verpflichtungen der Rentner mit der aktuellen Zinskurve SNB berechnet. Für die Berechnung der Barwerte der aktiven Versicherten, die im Jahr 2020 55 Jahre alt oder älter sind, werden die erworbenen Altersguthaben per 31.12.2019 mit einem Zinssatz von 1.50 % (Projektionszinssatz) bis zum 65. Altersjahr hochgerechnet, in Altersrenten umgewandelt und mit der Zinskurve SNB diskontiert. Für die aktiven Versicherten vor dem 55. Altersjahr entspricht der Barwert der Verpflichtungen den Freizügigkeitsleistungen per 31.12.2019.
Per 31.12.2019 beträgt der ökonomische Deckungsgrad 98.6 % (Vorjahr 96.0 %).
Risikotragender Deckungsgrad
Der risikotragende Deckungsgrad schafft die notwendige Transparenz bezüglich der Lage der aktiven Versicherten. Der risikotragende Deckungsgrad misst die Belastung der Risikoträger einer Vorsorgeeinrichtung. Die Risikoträger sind die aktiven Versicherten und die Arbeitgeber. Die laufenden Renten sind hingegen gesetzlich garantiert. Je höher der Anteil der garantierten Renten an den Gesamtleistungen ist, desto stärker konzentrieren sich die Risiken bei den aktiven Versicherten. Beim risikotragenden Deckungsgrad wird das Vorsorgekapital der Rentner unter Anwendung der aktuellen Zinskurve SNB errechnet. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten entspricht den Freizügigkeitsleistungen per 31.12.2019.
Wird das für die garantierte Ausrichtung der Rentenleistungen notwendige Kapital (ökonomisches Vorsorgekapital) vom verfügbaren Gesamtvermögen abgezogen, so resultiert das für die Deckung der nicht garantierten Leistungen verbleibende Vermögen. Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen dem verbleibenden Vermögen der aktiven Versicherten und ihren Freizügigkeitsleistungen.
Per 31.12.2019 beträgt der risikotragende Deckungsgrad 122.4 % (Vorjahr 109.8 %).
Fusion
Auf den 1.1.2019 wurde die Versicherung von variablen Lohnbestandteilen wie Schichtzulagen und Boni neu geregelt und vereinheitlicht.
Da die Versicherung der Boni für alle Mitarbeitenden mit und ohne Kadervertrag neu in der Vorsorge RUAG erfolgt, wurde als logische Folge davon die Kadervorsorge RUAG, die als Ergänzung zur Vorsorge RUAG konzipiert war, mittels Fusion in die Vorsorge RUAG integriert.
Beide Stiftungsräte haben an ihren Sitzungen vom 25.4.2019 den Fusionsvertrag und Fusionsbericht sowie die Fusionsbilanz genehmigt. Die Kadervorsorge RUAG wurde rückwirkend auf den 1.1.2019 im Sinne von Art. 88 ff. des Fusionsgesetzes (FusG) mit der Vorsorge RUAG fusioniert. Sie übernimmt somit alle Rechte und Pflichten der Kadervorsorge RUAG.
Sowohl der Vorsorgezweck als auch die Rechte und Ansprüche der Versicherten bleiben gewahrt. Im Zeitpunkt der Fusion bleibt das Vorsorgevermögen sowie das Vorsorgekapital erhalten. Aufgrund der identischen Methoden und Grundsätze zur Erstellung der Fusionsbilanz bleiben die Rechte und Ansprüche der Versicherten unverändert. Die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht BBSA hat mit Verfügung vom 4.10.2019 die Fusion sowie den Verteilplan genehmigt. Die Kadervorsorge RUAG wurde am 18.11.2019 im Handelsregister gelöscht.
Übernommene Aktiven und Passiven
Die übernommenen Aktiven und Passiven der Kadervorsorge RUAG gemäss testierter Fusionsbilanz per 1.1.2019 betragen:
Aktiven | TCHF |
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Flüssige Mittel | 20'691 |
Forderungen | 149 |
Total Aktiven | 20'840 |
Passiven | TCHF |
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Verbindlichkeiten | 788 |
Passive Rechnungsabgrenzung | 22 |
Vorsorgekapital Aktive Versicherte | 15'043 |
Technische Rückstellungen | 1'074 |
Wertschwankungsreserve | 167 |
Freie Mittel zur Verteilung (vgl. 9.4.2) | 3'746 |
Total Passiven | 20'840 |
Verteilung freie Mittel
TCHF | |
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Einlage freie Mittel für Aktive Versicherte | 3'374 |
Freie Mittel an ausgetretene Versicherte und Rentner | 288 |
Einlage in Technische Rückstellungen | 44 |
Einlage in Wertschwankungsreserve | 39 |
Total freie Mittel zur Verteilung | 3'746 |
Einlagen in Technische Rückstellungen und Wertschwankungsreserve
TCHF | |
---|---|
Einlage in Technische Rückstellungen | 1'074 |
Weitere Einlage in Technische Rückstellungen | 44 |
Einlage in Wertschwankungsreserve | 167 |
Weitere Einlage in Wertschwankungsreserve | 39 |
Total Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen | 1'324 |
Einlagen in Sparguthaben
TCHF | |
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Vorsorgekapital Aktive Versicherte | 15'043 |
Vorsorgekapital ausgetretene Versicherte | 427 |
Freie Mittel | 3'374 |
Total Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen | 18'844 |